BP vorgeführt – und dennoch verloren
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm gegen Marie Bauer
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte noch im Oktober 2011 die Forderung nach Übernahme der Jugendvertreterin Marie Bauer von BP Gelsenkirchen abgewiesen mit der Begründung, BP habe keinen Arbeitsplatz für sie. Angeblich sei ihr derzeitiger Arbeitsplatz als Lokführerin und Verladerin in der Logistik ein rein aus gutem Willen von BP geschaffener Arbeitsplatz, um Marie zu beschäftigen, bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Das war im Prozess am Freitag, dem 11.1.2013 vom Tisch: Der Richter stellte selbst am Ende fest, es stände ja wohl ausser Frage, dass ihr Arbeitsplatz dauerhaft sei. Die Frage sei, bei welchem Arbeitgeber. Denn BP will diesen Bereich ausgliedern an eine Subfirma “Transtank” – das war bis Januar 2012 angekündigt. Jetzt mussten die Vertreter vor Gericht kleinlaut einräumen, das ziehe sich wohl noch länger hin – neues Ziel sei Ende 2014. Flughafen Berlin läßt grüßen!
Das Gericht hebt jetzt aber darauf ab, ob dieser Arbeitsplatz auch ein Arbeitsplatz “im Ausbildungsberuf Industriemechaniker” sei. Der Anwalt von Marie, Frank Stierlin, verwies darauf, dass eine solche Aussage im §78a, der das Recht von Jugendvertetern auf eine unbefristete Übernahme festlegt, überhaupt nicht enthalten ist. Es wurde in die Rechtssprechung aufgenommen, dass sie dabei auch ein Recht auf eine Beschäftigung haben, die ihrer Ausbildung entspricht, damit sie nicht auf unqualifizierte Tätigkeiten abgeschoben werden können. Das ist gedacht als Schutz der Jugendlichen.
Marie wies überzeugend nach, dass BP für ihre Tätigkeit eine abgeschlossene technische Ausbildung verlangt und sie auch entsprechend als Facharbeiterin bezahlt. Das ist heute in der Industrie an vielen Arbeitsplätzen der Fall. Sie hat sich durch verschiedene Zusatzausbildungen weiter qualifiziert und bekam seither sogar eine höhere Lohngruppe. Dass BP sie allen diesen Argumenten zum Trotz los werden will, macht deutlich: Hier geht es nicht darum , dass es keine entsprechende Arbeit für sie gibt, sondern um politische Ursachen . BP will eine unbequeme, kämpferische Kollegin los werden, die sich nicht anpasst oder kaufen läßt, gerade auch weil sie für eine sozialistische Perspektive eintritt. BP fürchtet den wachsenden Unmut in der Belegschaft und auch, dass sie durch Anwohner wegen der fortlaufenden Verseuchung immer mehr unter Druck gerät.
Offensichtlich unterwarf sich dem auch das Gericht, auch wenn es dafür Festlegungen zum Schutz für Jugendvertreter in ihr Gegenteil ummünzen musste. Soll der Jugend damit demonstriert werden, dass es sich nicht lohnt, um seine Rechte zu kämpfen und es besser ist wenn man sie sich anpasst. Da in der letzten Zeit in ähnliche Fällen ebenfalls gegen die Jugendvertreter entschieden wurde, können wir nur den Schluss ziehen: Der Weg über die Gerichte hat enge Grenzen – Wir erhalten nur die Rechte, die wir uns selbst erkämpfen, ältere und jüngere Kollegen gemeinsam!

